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Materialart: | Hintergrund/ Grundsatz |
Zielgruppen: | Studenten, Mitarbeitende |
Einsatzgebiet: | Schule + Jugendarbeit |
Verband: |
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Redaktion: |
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Zeitbedarf: | 10-20 Min. (Vorbereitung: 10-20 Min.) |
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Das Thema Jugendarbeit und Schule ist in allen Bundesländern aktuell. Leider dennoch kaum vergleichbar, weil Schule Ländersache ist und daher jedes Bundesland seine Besonderheiten, eigenen Programme, Begrifflichkeiten und Möglichkeiten hat.
Fest steht aber: Außerschulische Partner sind in den Bildungsplänen der Länder erwünscht, regelrecht „eingeplant“ – es stellt sich also nicht die Frage des „ob“, sondern „in welcher Form“ und „zu welchem Bereich oder Thema“ eine Kooperation mit Schule möglich ist – wenn man’s denn will!
Bevor man sich in den Dschungel des Bildungswesens begibt, sollte man klare Vorstellungen davon haben, was man selbst, als ein Partner der möglichen Kooperation, möchte:
Im Folgenden eine Zusammenstellung von Anknüpfungs- und Orientierungspunkten zur Erschließung dieses Kooperationsfeldes.
Hier fangen die Unterschiede in den Bundesländern schon an, daher eine Aufzählung der gängigsten Schularten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Drei wichtige Organisationseinheiten gibt es, die für eine Kooperation gut zu wissen sind.
1. In den Bundesländern ist Schule Sache der Kultusministerien. Die Kultusministerien haben mehrere Regierungsbezirke, diese wiederum splitten sich in Staatliche Schulämter, bzw. die Schulaufsichtsämter bei den Landratsämtern. Letztgenannte Ämter sind die direkte Ebene über den Schulen. Hier gibt es Schulräte, die konkret für die Belange der ihnen zugeteilten Schulen, Themen und Projekte zuständig sind. Diese Ebene kann für Kooperationen daher durchaus Ansprechpartner sein. Die Schulen selbst haben eine Schulleitung bestehend aus Rektor und Konrektor, bei großen Schulen gibt es zusätzlich Abteilungsleiter. Jedes Unterrichtsfach hat einen Lehrer als Fachleitung. Er hat den Überblick darüber, was in welchem Jahrgang in diesem Fach unterrichtet und was dafür benötigt wird. Neben diesen fachbezogenen Leitungen gibt es gewählte Experten für Themen, z.B. Suchtprävention oder Berufsorientierung.
2. Außer dem Lehrerkollegium gibt es an den Schulen weiteres Personal: Hausmeister, Sekretärin, Reinigungskräfte, Erzieher, Sozialpädagogen, usw. Dieses stellt der Schulträger zur Verfügung, wie auch das Schulgebäude, die Ausstattung und den Etat. Schulträger der gängigen Schularten ist in der Regel die Kommune oder der Landkreis. Manche Schulen befinden sich in der Trägerschaft der Länder, einige sind in privater Trägerschaft. Bei den Kommunen und Kreisen muss man sich dann noch informieren, welche Ämter in Sachen Schule mitwirken: Sicher das Amt, in dessen Name der Begriff „Schule“ oder „Bildung“ vorkommt, oft aber auch die Jugendämter!
3. Nicht zuletzt gibt es die Fördervereine der Schulen. Ohne die wäre vieles nicht möglich, gerade auch im Bereich der Kooperationen. Denn diese Vereine können Honorare zahlen, können Spenden annehmen, Zuschüsse beantragen und neben allem Finanziellen findet man hier oft engagierte Menschen, die sich für die Schule einsetzen.
Zur Ideenfindung lohnt ein Blick in die Bildungs-, bzw. Lehrpläne der Schulen. Hier sind für die Fächer und Jahrgänge die Bildungsinhalte und/oder Lernziele beschrieben. Diese Pläne bekommt man an der Schule oder findet sie von den meisten Bundesländern auch im Internet: www.bildung-staerkt-menschen.de ist die entsprechende Seite für Baden-Württemberg, Sachsen findet sich unter www.sachsen-macht-schule.de, die anderen findet man über die Seiten der Kultusministerien oder auch über den deutschen Bildungsserver www.bildungsserver.de.
Von den Schulämtern kommt das Geld für Jugendbegleiter-Verträge, Lehraufträge oder hier angesiedelte Projekt. Man zeigt sich gern sparsam, d.h. darauf achten, dass eben nicht nur die gern angewendete Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sondern ein Honorar.
Ansonsten sind die Schulträger gefragt, denn hierher kommt der Schuletat. Ganztagsschulen haben evtl. ein größeres und flexibleres Budget als andere, aber auch über den Etat hinaus, der direkt bei der Schule liegt, können Kommunen z.B. Honorarverträge abschließen. Manche übertragen die komplette Ganztagsschulbetreuung an einen freien Träger, wie auch die Schulsozialarbeit. Mancherorts gibt es Kooperationsvereinbarungen Schule – Verein, auch hier kommt das Geld vom Schulträger. Und auch die Agentur für Arbeit hat Programme zur Ausbildungsförderung an Schulen, die sie freien Trägern übergibt. Spender, Förderer, Sponsoren – hier kommen die Fördervereine der Schule zum tragen. Manch eine Schule hat darüber hinaus auch Kontakte zu Firmen oder wohltätigen Clubs, die gern gute Projekte finanzieren.
Schülerbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie müssen nicht kostendeckend sein und für die Ausnahmen, wo es wirklich am Geld fehlt, finden sich Lösungen.
Bestehende, persönliche Beziehungen sind der beste Anknüpfungspunkt für eine engere Kooperation. Aber nicht nur wer bei Null anfängt, sollte sich gut vorbereiten, vor allem wenn es nicht nur um ein einmaliges, kleines Projekt, sondern um mehr und Geld geht. Wer den schriftlichen Weg wählt: Mit einer klaren Zuordnung der Post zu einer Person (Name) oder Funktion (Klassenlehrer Stufe yx, Schulleitung, Beratungslehrer, etc.) fängt’s schon an. Manch gute Idee landete schon im Papiermüll, weil sie intern ihren Adressaten nicht gefunden hat. Und das soll ja nicht sein!
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