Verband: | ![]() |
---|---|
Materialart: | Hintergrund/ Grundsatz |
Zielgruppen: | Kinder (7-11 Jahre), Kinder/ Pre-Teens (10-13 Jahre) |
Einsatzgebiete: | Freizeiten, Gruppenstunde, Schule + Jugendarbeit |
Redaktion: | buch+musik |
Kinder haben es heute immer schwerer, den Weg in ein Gemeindehaus zu finden. Sie sind oft durch die Ganztagsschule den ganzen Tag in der Schule und die „andere“ Freizeit ist mit Musik, Sport oder aber endlich „Chillen“ belegt. Für die Eltern hat Kirche zunehmend weniger Priorität, sodass sie einen Besuch der Kindergruppe in der Gemeinde nicht immer unterstützen. Hier kann eine christliche Kindergruppe an der Schule Kindern die Möglichkeit geben, zu erleben und zu „be-greifen“, was Christen glauben. Jesus hat gesagt: „Darum geht nun zu allen Völkern der Welt und macht die Menschen zu meinen Jüngern und Jüngerinnen“ (Mt 28,19a). Diesen Auftrag kann man gerade im schulischen Kontext verwirklicht sehen.
Als ein religiöses Angebot in einem weltanschaulich neutralem Raum – Schule – muss eine christliche Kindergruppe mit der Schulleitung und in der Regel auch mit den Verantwortlichen für den Ganztagsbereich abgesprochen und genehmigt werden.
Kooperation: Es ist super, wenn man die Kindergruppe im Rahmen einer schulischen AG anbieten kann, zu der die Kinder verbindlich kommen. Man kann aber auch eine Kooperation zwischen Schule und Gemeinde bzw. Verein/Verband (z. B. CVJM, EC) eingehen. In jedem Fall sollten die gegenseitigen Verantwortlichkeiten vorher möglichst schriftlich geklärt werden.
Eine Möglichkeit: Den Raum stellt die Schule; die Werbung, Mitarbeitende, das Material usw. die Gemeinde / der Verein. Wenn ausschließlich Kinder der jeweiligen Schule teilnehmen, wird die Gruppe in der Regel als schulische Veranstaltung angesehen und ist dann über die Schule während und für die Aktion versichert. Wenn zusätzlich Kinder teilnehmen, die nicht diese Schule besuchen, wird die Veranstaltung eher als Angebot der außerschulischen Jugendbildung angesehen und über Kirchengemeinde, CVJM usw. versichert sein. Beide Möglichkeiten sind unkompliziert möglich. Es ist nur wichtig, dass es im Vorfeld mit den Verantwortlichen aus Schule und Jugendarbeit geklärt wird.
Werbung: Wer in ein Gemeindehaus geht, weiß, dass es um christliche Inhalte geht. Wer in eine AG an der Schule geht, vermutet das zuerst nicht. Deshalb ist dieser Hinweis in der Ausschreibung wichtig, damit die Eltern über den Charakter der Veranstaltung informiert sind.
Aufsichtspflicht: Findet die Kindergruppe als eine AG der Schule statt, muss man besonders auf die Anwesenheit der Kinder achten. Fehlende Kinder müssen eventuell gemeldet werden. Das ist besonders im Ganztagsbereich wichtig, da sich die Eltern darauf verlassen, dass die Kinder durchgehend betreut sind. Das Schulgelände kann nicht einfach für eine Aktion verlassen werden. Daher sind nicht nur die Eltern zu informieren, sondern auch schriftlich die Verantwortlichen der Schule, damit auch außerhalb des Schulgeländes die Schulversicherung gilt. Das Verlassen des Schulgeländes wird von der Schulleitung durchaus gefördert, damit sich die Kinder den Sozialraum erschließen.
Mehr zum Thema: Wilka, Wolfgang: Recht – gut informiert sein. Rechtsfragen in der christlichen Kinder- und Jugendarbeit, buch+musik, Stuttgart 22018.
Die meisten Kinder erreicht man in der Mittagszeit, wenn der Vormittagsunterricht beendet und der Nachmittagsunterricht noch nicht angefangen hat. Wenn externe Kinder dazukommen sollen, dann muss die AG später stattfinden, damit diese Kinder von ihrer Schule in die AG kommen können. Es lohnt sich, den Stundenplan der Kinder anzusehen und mit den Verantwortlichen zu sprechen, um einen möglichst optimalen Termin festlegen zu können.
Man kann ehemalige Konfirmanden/Konfirmandinnen oder FSJler/FSJlerinnen fragen, die an der Schule sind. Das größte Problem bei der Mitarbeitergewinnung besteht darin, dass die AG oft am frühen Nachmittag stattfindet, wenn Berufstätige arbeiten und Jugendliche selbst noch Schule haben. Vielleicht helfen trotzdem Mitarbeitende aus der Gemeinde – auch Rentner können (wieder) einsteigen.