Miss Marple und das Mordkomplott

Die Langzeitvariante des Mörderspiels

Zeitlicher Rahmen

Diese Spielversion kann über eiganzes Wochenende oder eine längere Freizeit gehen.Die Langzeitvariante des Mörderspiels

Material

Nietenzettel und ein Mörderzettel nach Anzahl der Mitspielenden; Mordliste, Stift.

Zettel ziehen

Alle Mitspielenden ziehen einen Zettel. Es gibt außer dem einen Mörderzettel nur Nieten. Alle halten ihre Identität absolut geheim.

Mordvorgang und Mordliste

Der Mörder oder die Mörderin kann andere durch Zuflüstern ermorden. Wenn niemand in der Nähe ist, wird gesagt: Du bist tot. Dieser Spieler oder diese Spielerin trägt sich nun in eine Liste ein, die irgendwo gut sichtbar aufgehängt ist.

Folgende Daten werden erhoben:
• Name
• Tag
• Uhrzeit
• Ort

Beispiele: Karl-Eugen, Donnerstag, 23:05 Uhr, im Jungenwaschraum
Frieda, Freitag, 10:20 Uhr, bei der Wanderung

Alle haben Zugang zu dieser Liste und können so mitraten und kombinieren, wer der Mörder oder die Mörderin sein könnte. Wilde Verdächtigung und Querverbindungen sind erlaubt: Mit wem waren die bisher Ermordeten zu den fraglichen Uhrzeiten zusammen? Wer verhält sich verdächtig?

Gerichtsverhandlung

Wer einen begründeten Verdacht hat, kann diesen äußern und damit den Mörder oder die Mörderin entlarven. Dies ist aber nur zu bestimmten Zeiten möglich, die vorher vereinbart werden, etwa nach den gemeinsamen Mahlzeiten. Dann fragt die Spielleitung, ob es eine Anklage gibt. Wenn sich jemand meldet, wird eine kurze Gerichtsverhandlung durchgezogen. Die Anklage und eine Anklagerede mit Fakten und Begründungen werden vorgebracht. Dann bekommt der oder die Angeklagte das Wort und kann sich verteidigen. Im Anschluss daran dürfen alle Mitspielenden, die noch nicht ermordet wurden, abstimmen, ob die betreffende Person schuldig oder unschuldig ist. Stimmt eine Zweidrittel-Mehrheit für „schuldig“, so muss sich die angeklagte Person „outen“, ob sie gemordet hat oder nicht. Trifft die Anklage zu, ist das Spiel zu Ende. Ist die Person nicht der Mörder oder die Mörderin, stirbt in diesem Moment der Kläger oder die Klägerin und die Suche geht weiter. Plädieren weniger als zwei Drittel für „schuldig“, so sagt der oder die Angeklagte nichts, die Gerichtsverhandlung ist beendet.

Variationen

Wenn man das Spiel ein weiteres Mal spielt, kann man als Variation, ohne das Wissen der Mitspielenden, zwei Mordzettel unter die Menge mischen.

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