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| Materialart: | Hintergrund/ Grundsatz |
| Zielgruppe: | Mitarbeit |
| Einsatzgebiete: | Events + Projekte, Freizeiten, Gruppenstunde, Offenes Angebot, Schule + Jugendarbeit |
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| Zeitbedarf: | - Min. |
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Gemeinsam kochen und essen macht Spaß und verbindet! Doch nicht nur das: Mit Kochlöffel, Messer und Schneidebrett lassen sich grundlegende Fragen rund um (nachhaltige) Ernährung mit den Kindern erleben. Kinder wollen beteiligt werden, sie sind von Natur aus experimentierfreudig und sind für Geschmackserlebnisse zu begeistern. Wenn Kinder mit Lebensmitteln in Kontakt treten, können sie ein Bewusstsein und Wertschätzung für Lebensmittel entwickeln. Ernährungsbildung geschieht so ganz nebenbei und es entsteht ein Verständnis dafür, was in der Freizeitküche passiert. Probiert es aus und bindet die Teilnehmende in die Verpflegung mit ein!
Bevor mit der Kochaktion gestartet wird, müssen allen, die kochen, die grundlegenden Hygieneregeln erklärt werden. Dazu gehören:
Und vor allem: Hände waschen!
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) bietet einen Hygiene-Check als Rap auf YouTube – so könnt ihr alle Teilnehmenden über die wichtigsten Regeln spaßig informieren.
Nicht alle Teilnehmende haben Küchenerfahrung und wissen wie sie mit Messer und Sparschäler umgehen müssen. Vor allem, wenn jüngere Kinder an der Kochaktion teilnehmen, sollten im Vorfeld die wichtigsten Techniken erklärt werden.
Zwei sehr wichtige Punkte sind dabei:
Mehr Informationen, Materialien und Video-Anleitungen zum sicheren schneiden und schälen bietet die Sarah Wiener Stiftung: https://familienkueche.de/kochen-mit-kindern/sicher-schneiden/#c5662
Plant außerdem genug Zeit ein! Kinder brauchen in der Regel länger zum Schnippeln und diese Zeit sollten sie auch haben! Denn wenn es schnell gehen muss, passieren häufig Unfälle.
Wenn zusammen mit Kindern gekocht wird, findet das in der Regel im internen Kreis statt. Damit ist gemeint, dass eine Gruppe gemeinsam Lebensmittel verarbeitet und diese anschließend auch gemeinsam isst. Eine Abgabe an Dritte findet dagegen nicht statt, wodurch eine Abgrenzung zur Gemeinschaftsverpflegung stattfindet.
Daher greift für solche Ernährungsbildungsaktionen das europäische und nationale Hygienerecht nicht.
Alle, die regelmäßig mit Kindern im Rahmen von Ernährungsbildungsaktionen kochen, sollten sich nach § 43 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehren. Dies gilt auch für Eltern oder andere Helfer*innen, die regelmäßig bei Kochaktionen unterstützen. Für ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende wird eine Online-Hygieneschulung für Freizeitküchen angeboten. Mehr dazu findest du im Beitrag „Hygiene Digital“ bei Wissenswertes: https://www.deater.info/hygiene-digital/
Wie sieht es bei einem Kuchenbuffet beim Sommerfest aus, bei dem Speisen an Dritte abgegeben werden? Solche gelegentlichen Abgaben sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht regelmäßig stattfinden. Ab wann eine Veranstaltung als „regelmäßig“ gilt, ist jedoch nicht eindeutig definiert – das wird stets im Einzelfall entschieden.
Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld Rücksprache mit der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu halten.
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